Es gibt ein paar Anbieter, da sollte man vorab den genauen Lieferumfang abklären. Der untenstehende (wohl der auf dem Papier billigste) gehört ganz speziell dazu. Bei Kameras, wie der Minolta Dimage 7 Hi ist das noch nicht entscheidend, da sie Standardakkus verwendet und sonst auch ohne teures Zubehör funktioniert. Bei digitalen Spiegelreflexen mit ihren teuren Spezialakkus oder Zusatzsoftware sieht das etwas anders aus. Aber die Preisdifferenz zu Deutschland ist immer noch deutlich gegeben. ******************************************** Als Auskunft zur Bestellung aus dem Ausland bekommt man meist Antwortmails wie diese: ******************************************** Antwort vom Datum: 17.Juli 2003 um 3:14 von www.digitalliquidators.com: (Der Versender scheint auch direkt nach Deutschland zu versenden) Dear Christoph, Thank you for shopping at digitalliquidators.com. When making a purchase from overseas you may need to place the order over the phone, you can pay with an American express a discover card or an electronic wire transfer. With regard to shipping, depending on the delivery provider as well as the terms, the price and delivery time can vary. Should you have any further questions please contact our sales department at (718) 338-3794. Thank You Customer Service ********************************************************************************** ********************************************************************************** Auskunft zum Procedere der Einfuhr von Digitalkameras und Objektiven von der offiziellen Zoll-Hotline Frankfurt/Deutschland: ****************************** Internet: www.zoll-d.de Email: info@zoll-infocenter.de Tel: 06946997600 Fax: 06946997699 ****************************** Antwort per eMail auf mein Fax vom 16.Juli.2003 um 16:32 Von: Frau Rhein Datum: Donnerstag, 17. Juli 2003 um 7:10 Die Eingangsabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft ab einem Warenwert von über 22 Euro getrennt gemäß Zolltarif erhoben. Digitale (Spiegelreflex-)kameras der Codenummer 8525 4011 000 sind zollfrei. Objektive für digitale Kameras gehören zur Codenummer 9002 1900 900 und unterliegen einem Drittlandszollsatz von 6,7%. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, daß die Europäische Kommission einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) anbietet (Java- bzw. Javascript - Tauglichkeit des PC's ist erforderlich). Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unsere Homepage www.zoll-d.de Stichwort: "Zolltarif TARIC" ermöglicht. Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n, Handelsbeschränkungen und auch den Zollsatz ermitteln. Bitte beachten Sie, daß Sie in der "Blätterfunktion" bis zum 10-stelligen Taric-Code "durchklicken" müssen. Wenn Sie die Waren austarifiert haben, wird automatisch wieder die Seite zur Eingabe des TARIC-Codes angezeigt, in der jetzt die 10-stellig Nummer eingetragen ist. Wird jetzt der Button Zollsätze angeklickt, bekommen Sie den Drittlandszollsatz und eventuelle Handelsbeschränkungen angezeigt. Der Einfuhrumsatzsteuersatz lautet 16% für beide Waren. Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze. Ich gehe davon aus, dass Sie die Sendung per (Luft-)Post oder Kurier erhalten. Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach Post-/Kurierversand, vereinfacht dargestellt, folgende Berechnungsgrundlagen, für a)-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten (insbesondere Porto/Fracht) umgerechnet in Euro (=Zollwert); b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert). c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgrechnet in Euro, ab Verkäufer + u.U. Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort (insbesondere Porto/Fracht) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Ich gehe davon aus, dass Sie die Sendung per (Luft-)Post oder Kurierdienst erhalten. Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach Post-/Kurierversand folgende, vereinfacht dargestellte Berechnungsgrundlagen, für a)-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten (insbesondere Porto/Fracht) umgerechnet in Euro (=Zollwert); b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert). c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer + u.U. Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort (insbesondere Porto/Fracht) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe ich nachfolgend für Sie skizziert: Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern). Sendungen die in den USA über den United States Postal Service (USPS) befördert werden, werden in Deutschland durch die Deutsche Post AG oder die Firma General Logistic Systems zugestellt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen. Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur am Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen. Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Erstattung eventuell bereits in den USA gezahlter Steuern, empfehle ich Ihnen, sich mit den dortigen Behörden oder mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Internetseite www.zoll-d.de hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige Informationen bietet. Diese Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rhein